Weil jeder Solarpark individuell geplant
wird, wird auch der Schutzumfang
individuell festgelegt
Bei der Photovoltaikversicherung handelt es sich um eine Allgefahrendeckung.
Dabei gilt es zu beachten, dass Allgefahren nicht sämtliche, mögliche Schäden inkludiert. Bei den Gefahren und Schäden handelt es sich z.B. um Bedienungsfehler, Extreme Witterungseinflüsse sowie Tierbissschäden.
Durch die Photovoltaik-Betreiber-Haftpflichtversicherung sind folgende Schäden abgedeckt: Personenschäden, Einleitungsschäden (Netzschaden durch Einleiten des produzierten Stroms), Sachschäden sowie Mietsachschaden z.B. am gemieteten Dach.
Um die Photovoltaik-Betreiber-Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss ein Schadensersatzanspruch Dritter/einer weiteren Person vorliegen.
Securess Versicherungsmakler GmbH
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